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Beherbergungskonzept Freiburg i.Br.

Der wachsende Tourismus und die daraus folgende Zunahme an Übernachtungsmöglichkeiten verstärkt die Flächenknappheit in Freiburg i. Br. Das Beherbergungskonzept soll als Grundlage für eine konsequente Lenkung von Beherbergungsnutzungen in der Stadt wirken.

 


Bearbeitungszeitraum
2021
Projektmanager
Christian Spath
Auftraggeber
Stadt Freiburg i.Br.
Leistungsort
Freiburg i.Br.

Die Stadt Freiburg im Breisgau ist aus verschiedenen Gründen, nicht zuletzt der eigenen Altstadt und der Lage am Fuße des Schwarzwaldes, ein attraktives Reiseziel für den Tourismus. Die wachsenden Besuchs- und Übernachtungszahlen der vergangenen Jahre gingen einher mit einer Zunahme der Übernachtungsmöglichkeiten, gleichermaßen in Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen. Das führt bisweilen in Gewerbegebieten zur Entstehung störungsempfindlicher Nutzungen, welche die Entwicklung klassischer, störender Gewerbebetriebe einschränken. In Wohngebieten wiederum kann eine Zunahme von Ferienwohnungen auch eine Zweckentfremdung von Wohnraum bedeuten.

Ziel des Konzeptes war es daher, eine konsequente und koordinierte Handlungsstrategie für die Stadt Freiburg im Breisgau, über Zuständigkeiten hinweg, zu etablieren, die eine bedarfsgerechte Ausweitung der Unterkünfte ermöglicht, diese allerdings mit Blick auf die übrigen Belange und Erfordernisse der städtischen Entwicklung verträglich hält und entsprechend lenkt.

Das Konzept definiert als wesentliche Ziele, den Wegfall von Wohnraum konsequent zu unterbinden, Übernachtungsangebote besser auf das Stadtgebiet zu verteilen und Gewerbegebiete klar danach zu unterscheiden, ob dort eher störungsarme und -empfindliche, oder störungsintensive Nutzungen untergebracht werden sollen. Hierzu empfiehlt das Konzept, die Möglichkeiten des Planungsrechts im Zuge der Bauleitplanung wie auch von Genehmigungsverfahren so anzuwenden, dass den Zielstellungen dieses Konzeptes entsprochen wird. Weiter werden die Etablierung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung angeregt und der Ausbau von Beratungsangeboten für Bauherren und Grundstückeigentümer angeraten.

letzte Änderung: 08.09.2023